Therapie - Kosten

Unter gewissen Bedindungen werden die Kosten der Therapiestunden vom Jugendamt übernommen. Gerne berate ich Sie über die Möglichkeit der Kostenübernahme nach § 35a SGB.

Kinder und Jugendliche mit Legasthenie bzw. Dyskalkulie, deren Erstantrag bzw. Weiterführungsantrag vom Kostenträger abgelehnt wurde und für deren Eltern aus eigenen Mitteln eine Therapie nicht finanzierbar ist, erfragen bitte die Verfügbarkeit der Therapieplätze zum reduzierten Stundensatz.

Bitte erfragen Sie den aktuellen Preis für therapeutische Sitzungen.